GRUNDLAGENERMITTLUNG UND ENTWURF

Baurechtliche Vorgaben oder Vorgaben aus dem Baugrundstück werden erarbeitet. Das Gebäude oder Teile des Gebäudes werden dargestellt.

EINGABEPLANUNG

Erstellung der Planunterlagen und der Antragsformulare zur Vorlage bei den entsprechenden Behörden.

WERKPLANUNG

Erstellung der Planunterlagen für die Angebotseinholung und die Baustelle. Darstellung des gesamten Gebäudes im Maßstab 1:50 und einzelner Details bis zum Maßstab 1:1

AUSSCHREIBUNG

Um vergleichbare Angebote zu erhalten, wird der Angebotstext vom Architekturbüro erstellt. Aufträge und Bauverträge werden in Absprache mit dem Bauherrn vergeben.

BAULEITUNG

Die Baustelle wird überwacht. Es wird darauf geachtet, dass Baustoffe und deren Verarbeitung den vertraglichen Regelungen entsprechen. Rechnungen werden geprüft.

GEWÄHRLEISTUNG

Ansprüche gegenüber ausführenden Firmen werden durchgesetzt und die Ausführung überwacht.